Asphaltmischanlage – neuer Gerichtstermin

Der Gerichtstermin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Durchsetzung der kontinuierlichen Gesamt-C-Messung ist auf 18.12.2014, 9.30 Uhr, München, Ludwigsstraße 21, festgesetzt. Es klagt das Landratsamt Rosenheim. Die Gemeinde Nußdorf ist nicht beigeladen. Das Hauptsacheverfahren ist öffentlich.